Über uns / Einblicke in die Arbeit / Satzung



Kleiner Film über uns und tolles 3-D-Bild (11/2010)
Zeitleiste (1989-2010)
Broschüre 20 Jahre Mieterladen (11/2009)
Zeitleiste (ab 2010)


kleine Auszüge unserer Arbeit

  • Gründung der BI im November 1989 / Durchführungen mehrerer großer Bürgerversammlungen
  • beratendes Mitglied im Besetzerrat
  • Gründung der 1. Betroffenenvertretung im Sanierungsgebiet Samariterviertel
  • Mitgründung des Wir-Bleiben-Alle Bündnis
  • 1993 haben wir die GUBAG in die Schranken gewiesen (deutschlandweite Berichterstattung)
  • 1998 erfolgreichWBF-Mieter-Zusagen für 50 Häuser der Wert-Konzept Berlin erkämpft
  • Für die, von Senator Peter Strieder (SPD), verhinderte Milieuschutzsatzung haben wir uns mit Bezirksamt und Bürgern erfolgreich eingesetzt
  • 2001 Beim Rechnungshof haben wir uns eingesetzt, daß kein Deal zwischen WBF und Kaufmann Gijora Padovicz über 600 Wohneinheiten stattfindet. Trotz Unterstützung von Mitgliedern verschiedener Parteien, Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlung, geschädigten Mietern / Handwerksfirmen, Wohnungseigentümern und der Presse leider ohne Erfolg - weil Padovicz Kontakte bis in höchste Kreise pflegt.
  • Teilnahme an bundesweiten und internationalen Kongressen (auf und vor dem Podium)
  • seit 2005 ist Mumia Abu-Jamal einziges Ehrenmitglied im Verein
  • Mitarbeit an verschiedenen Studien und Doktorarbeiten, Film- und Radioprojekten
  • Mitgründung der Initiative gegen Rechts Friedrichshain / Projektträger vom Register Friedrichshain
  • 2006 Initialisierung des Berliner Modellprojekts "Aktiv im Kiez - Kiezpool" mit workstation Ideenwerkstatt Berlin e. V.
  • 2009 wurde eine Mitarbeiterin mit der Ehrenamtsmedaille des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg ausgezeichnet

Der Aufbau des Kieztreffs

Mit Beendigung der Bauarbeiten im neuen Laden im Frühjahr 2001, lebten alte Traditionen auf und es entstanden neue. Mit Unterstützung aus der Nachbarschaft und von befreundeten Projekten schufen wir ein Grundgerüst eines dringend notwendigen unabhängigen, ehrenamtlichen und politischen Kieztreffs zur ständigen Erweiterung.

Unser Vermieter, die SOG (Selbstverwaltete Ostberliner GenossInnenschaft e. G.) unterstützt uns mit einem hauseigenen Server für Telefon und Internet und geringe Betriebs- und Mietkosten durch ein Blockkraftheizwerk im Keller und Photovoltaik auf dem Dach. Es macht Spaß hier ehrenamtlich zu arbeiten. Außerdem ist die Straße (bis auf wenige Ausnahmen) eine große, sich unterstützende Familie.

Unkonventionelle Vorgehensweise und Unabhängigkeit werden von Ratsuchenden und Besuchern sehr geschätzt und sind Garant dafür, daß es uns auch weiterhin gibt.

Die Nutzung ist vielfältig. Neben den Beratungsangeboten gibt es weitere Nutzungen, z. B. Bastelnachmittage, Filmabende, gesellige Runden, Schreibwerkstätten und viele politische Arbeitstreffen.


Satzung

Satzung vom 22. Februar 2002 der UBI KLiZ e. V.
Unabhängige BürgerInitiative Kommunikatives Leben in Zusammenarbeit e. V.

Diese Satzung ersetzt die Satzung vom 1. Juni 1995
der UBI Mieterladen e. V. (Unabhängige BürgerInitiative Mieterladen)
Kreutzigerstraße 23, 10247 Berlin (vormals Bänschstr. 79, 10247 Berlin)

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den neuen Namen "Unabhängige BürgerInitiative - Kommunikatives Leben in Zusammenarbeit e.V.".
Der Verein hat seinen Sitz im Vereinslokal "UBI Mieterladen" - Kreutziger Strasse 23, 10247 Berlin.

§ 2 Vereinszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Arbeit des Vereins ist nicht auf die Erzielung von Gewinn gerichtet. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Zweck des Vereins ist die selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet. Ausdrücklich steht der Verein mit seinen Leistungen allen Interessierten zur Verfügung.

Die Zwecke sind:

  1. Förderung von Kunst und Kultur
  2. Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
  3. Förderung der Völkerverständigung
  4. Förderung der Volksbildung

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • zu 1. Durchführung/ Koordination von Ausstellungen und Veranstaltungen zum Thema Kunst und Kultur - regelmäßige Vernissagen von interessierten Künstlern
  • zu 2. Information und Aufklärung zum Wohn- und Mietrecht in Deutschland - Gespräche, Informationsveranstaltungen - Erfahrungsaustausch - Schutz von Interessierten vor unseriösen Geschäftspraktiken
  • zu 3. Ausstellungen über/ Vorstellen von Projekten im Ausland - Arbeits- und Lebenssituationen
  • zu 4. Durchführung von PC-Kursen - Informationsstände auf Straßenfesten - Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen allen Interessierten auf dem Gebiet der allgemeinen Wohn- und Lebensumstände

Der Verein will einen Beitrag zur Förderung politischer Bildung und des demokratischen Staatswesens leisten. Insbesondere ist die Beratung sozial benachteiligter Menschen zur Erlangung demokratischer Kompetenz sowie bei der gesellschaftlichen Partizipation und damit die allgemeine Verbesserung der Wohn- und Lebensumstände Ziel der Vereinsarbeit.
Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder Bürger werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und der sich für die Zwecke des Vereins einsetzt und seinen Wohnsitz in Berlin hat.

Die Beantragung erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand. Über den Antrag auf Annahme kann der Vorstand vorläufig entscheiden; über die entgültige Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können Mitglied im Verein werden, wenn sie die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter hierzu erhalten.

Der Ausschluss kann erfolgen, wenn das Verhalten des Mitgliedes sich mit den Zwecken und Zielen des Vereins nicht vereinbaren lässt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschaft erlischt durch:

  • Tod
  • schriftliche Kündigung
  • Ausschluss

§ 4 Rechte und Pflichten durch Mitgliedschaft

Das Mitglied hat das Recht, an allen den Verein betreffenden Entscheidungen mitzuwirken.
Das Mitglied hat die Pflicht, an Bürgerberatungen und an den stattfindenden Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen.
Mitglieder, die ihre Befugnisse überschreiten, sind dem Verein für einen dadurch entstandenen Schaden verantwortlich.
Von allen Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben, die mit Beginn des Kalenderjahres fällig sind. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und einer einmaligen Aufnahmegebühr entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei Beitragserhöhung wird dem Mitglied ein sofortiges Kündigungsrecht seiner Mitgliedschaft eingeräumt.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung

Zur Unterstützung der Vereinsorgane können bei Bedarf Arbeitsgruppen gebildet werden und Mitglieder, Mitarbeiter oder sonstige Sachverständige vom Vorstand berufen werden.

§ 6 Der Vorstand

Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Er führt die vereinsinternen Verwaltungsgeschäfte, sofern die Mitgliederversammlung diese nicht an sich zieht.

Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern, einer/m Vorsitzenden und einer/m Stellvertreterin.

Vorstandbeschlüsse müssen einstimmig gefasst werden.
Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung sind beide Vorstandsmitglieder allein berechtigt.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
Die Mitgliederversammlung hat das Recht, Vorstandsmitglieder mit einfacher Mehrheit jederzeit abzuberufen.

§ 7 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist höchstes beschlussfassendes Organ des Vereins. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung. Die Einberufung erfolgt schriftlich mittels Brief oder durch Anschlag am Schwarzen Brett im Vereinslokal. Sie wird bei Bedarf vom Vorstand einberufen und findet mindestens jährlich statt.

Sie wählt aus ihren Mitgliedern jährlich den Vorstand.
Sie ist befugt, Beschlüsse des Vorstandes mit einfacher Mehrheit außer Kraft zu setzen.
Satzungsveränderungen erfordern eine 2/3 Mehrheit.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % aller Mitglieder anwesend sind. Sollten 50 % Anwesenheit der Mitglieder nicht erreicht werden, wird erneut zur Mitgliederversammlung eingeladen. Die dann anwesenden Mitglieder sind beschlussfähig.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in Schriftform festzuhalten und vom Protokollführer und dem Vorstandsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen.

§ 8 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mietgliederversammlung, wobei mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen für die Auflösung stimmen müssen.

Bei der Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, zwecks Verwendung für die Förderung der Völkerverständigung.

Vorstandsbeschluß mit positivem Votum durch die Mitgliederversammlung:

Eine Fördermitgliedschaft ist möglich, wenn das Fördermitglied seinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat. Die Fördermitgliedschaft mit einem Beitrag von mindestens 50 € beträgt ein Jahr und kann jederzeit durch erneute Zahlung des Fördermitglieds verlängert werden. Das Fördermitglied erhält eine Urkunde und kann eine beratende Funktion einnehmen. Das Fördermitglied ist nicht stimmberechtigt.